Verein Familiengarten Susenberg
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Hier halten wir Sie auf dem Laufenden...

Unterhalt der Wege um die Gärten


Verschiedentlich sind bei uns Beanstandungen eingegangen, dass Wege kaum mehr durchgehbar und teilweise verkrautet sind. 


Jeder Pächter ist verantwortlich seine Wege in Absprache mit dem Nachbarn sauber zu halten:
  • Gebüsche, Bäume und Schilf nicht über die Gartengrenze wachsen zu lassen. 
  • Rasenwege sind regelmässig zu mähen
  • Kieswege sind sauber und frei von Unkraut
  • Brennessel welche in die Wege wachsen, bitte so zurückschneiden damit ein freies Durchkommen möglich ist. 
  • Unkraut in den Wegen ist auszustechen. Abmähen reicht nicht !
Besten Dank für Ihre Aufmerksamkeit


Wohnsitzpflicht in der Stadt Zürich:
- Pächter, Pächterinnen werden in erster Linie berücksichtigt welche Ihren Wohnsitz in der Stadt haben. 
- Bei Wegzug der Pächter aus der Stadt erlöscht der Pachtvertrag mit dem Verein Susenberg. 


Bauten etc.
Nach Abbruch bestehender Bauten, gilt die neue Regelung der Gartenordnung der Stadt (GOZ)


​Strom und Zufahrt in Areal B
​Bitte melden Sie sich frühzeitig bei uns per Email oder Telefon, wenn wir das Tor zum Areal B öffnen sollen oder jemand Strom braucht für seine Arbeiten. Für den Strom erheben wir einen kleinen Unkostenbeitrag von 5.- pro Tag
​Der Betrag kann gleich vor Ort über TWINT beglichen werden. 
​Kurzfristige Anfragen können wir nicht garantieren. 

Lost & Found - neu haben wir eine Seite eingerichtet von gefundenen Gegenständen wie Schlüssel. Sollte einer der Artikel Ihnen gehören, kontaktieren Sie uns über das Mail oder die Gartennummer.

Betriebsreglement Susenberg
Es ist uns ein Anliegen gewisse Artikel in der Gartenordnung der Stadt Zürich für den Verein Susenberg
speziell anzupassen. Die GOZ wurde für sämtliche Vereine auf Stadtboden geschrieben. Jedes Areal hat eigene Verhältnisse und Bedürfnisse. Diese sind explizit im neuen Betriebsreglement erläutert was für uns am Susenberg gilt. Dieses wird laufend ergänzt und aktuell gehalten. 


Entsorgung
Bild
Nach Eingang von Reklamationen aus der Nachbarschaft möchten wir die Pächterschaft daran erinnern, dass Hausratabfall ausschliesslich in Züri-Säcken zu entsorgen ist. Der Verein bietet an verschiedenen Standorten Container an. Spyristeig - Hinterbergstrasse - Orelliweg. Grüngut gehört in den eigenen Kompost oder kann in den Grüngutmulden entsorgt werden wenn es sich um Unkraut handelt. Das Benützen privater Container der Anliegerschaft ist verständlicherweise untersagt​

Weiden sind nicht erlaubt
Liebe  Pächterinnen und Pächter,
in der Kleingartenordnung ist festgehalten (Art.7), dass „… Waldbäume (Fichten, Tannen, Eschen, Ahorn, Buchen usw.) nicht gestattet…“ sind. Darunter fallen auch Weiden. Weiden suchen das Wasser und können mit ihren feinen und starken Wurzeln Wasserleitungen durchdringen, was zur Folge hat, dass diese undicht werden und wir sie ersetzen müssen. Ebenso dürfen abgeschnittene Weidenzweige nicht als Kletter- oder Rankhilfen und Weidenhäuschen verwendet werden, da sie schnell Wurzeln schlagen und einwachsen. Wir bitten Sie also, Weidensträucher und Weidenzweige von Ihren Parzellen zu entfernen. Herzlichen Dank! 

Gartentipp: Richtig  
kompostieren


 
Ein Komposthaufen ist die Grundlage eines jeden Gartens. Er bietet nicht nur rund ums Jahr Erde, sondern ist auch besonders nährstoff-  und mineralreich. Zudem können dadurch Garten- und Grünabfälle vor Ort kompostiert werden. Wer einen Kompost in seinem Garten anlegen möchte, sollte ein paar Grundregeln beachten.
Der Platz ist so zu wählen, dass Nachbarn aufgrund des Geruchs (vor allem im Sommer) nicht gestört werden. Ein schattiger oder zumindest halbschattiger und windgeschützter Platz eignet sich besonders gut. Kompostieranlagen aus Kunststoff, Metall oder schwer verrottbarem Holz werden mittlerweile in fast allen Gartenfachhandeln angeboten. Sie unterstützen durch eine gute Wärmeregulierung den Zersetzungsprozess. Aber auch ein freiliegender Kompost kann angelegt und durch Vlies zeitweise abgedeckt werden. 
Durch eine kleine Hecke oder Steine grenzt man den Kompost vom übrigen Garten ab. So fällt er auch weniger auf. Ideal sind zwei kleine Komposte anstatt eines großen, denn ist einer voll, so muss er erst einmal ruhen, um neue Erde zu bilden. Außerdem ist wichtig, den Kompost feucht genug zu halten. Dadurch verrotten die Abfälle schneller und Regenwürmer werden vermehrt angelockt. Aber Vorsicht, nicht alles, was nach Grünabfällen aussieht, gehört auf den Kompost. Unkräuter, kranke oder mit Ungeziefer verseuchte Pflanzenteile, Wurzeln, Zigaretten, Tabak und Katzenstreu sind für den Hausmüll und nicht für den heimischen Kompost bestimmt. Bestens geeignet sind dagegen Eierschalen, Tee- und Kaffeesatz, Obst-und Gemüseabfälle aus der Küche sowie Rasenschnitt.

Container für Züri-Abfallsäcke
Liebe Pächterinnen, Liebe Pächter,  der Verein Familiengärten Susenberg hat sechs
Container für Züri-Abfallsäcke. Je zwei stehen an der Orellistrasse, 
Krönleinstrasse und beim Spyristeig. Bitte benutzen Sie diese für Ihre Abfallsäcke – und bitte stellen Sie die Abfallsäcke in  den Container (und nicht daneben).  Sie ersparen uns Umtriebe und Reklamationen von unseren Nachbarn. Herzlichen Dank für Ihre Zusammenbarbeit!  Der Vorstand

Grüngutcontainer

Ab Beginn der Sommersaison ist ein  Grüngutcontainer im Areal B bei der Materialhütte platziert. In den Container  gehört ausschliesslich Grüngut,  welches  weder geschreddert noch kompostiert werden kann wie Wurzelstöcke, kranke  Pflanzen und Neophyten. Unkraut,  Küchenabfälle und feines Schnittgut gehören auf den Kompost und nicht in den Grüngutcontainer. 
​Aktuelle Daten entnehmen Sie bitte dem Jahresprogramm


Impressum | ​letztes update: 20.Oktober 2025